Psychologische Beratung / Psychotherapie - Kosten
Bitte beachten Sie, dass ich im Bereich der Psychotherapie nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite. Um eine Übersicht über die Kosten für ein Erstgespräch oder eine psychotherapeutische Sitzung zu erhalten, kontaktieren Sie mich bitte.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel leider nicht möglich. Nach Einzelfallprüfungen sind Ausnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich, sofern der/die Klient(in) nachweisen kann, dass eine dringend notwendige Behandlung durch einen kassenärztlichen Psychotherapeuten mit angemessener Wartezeit auf einen Therapieplatz nicht möglich ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Privatpatienten ist die Kostenerstattung über die private Krankenkasse möglich, wenn die Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie im Leistungspaket der Privatkasse enthalten ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Sofern Sie eine private Zusatzversicherung haben, die auch die Leistung "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" beinhaltet, können Sie meist einen Teil der Gebühren dort einreichen. Der Anteil, der übernommen wird, variiert je nach Tarif. Erfragen Sie bitte die Höhe des Jahresbudgets bei Ihrer Versicherung.
Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar und werden als "außergewöhnliche Belastungen" bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund können Sie die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen in Ihrer Steuererklärung als sog. "Sonderausgaben" geltend machen.